Finanzierung von Immobilien künftig transparenter

Finanzierung von Immobilien künftig transparenter
Neue Richtlinie für Verbraucherkredite sorgt für mehr Informationen über Darlehen

Seit dem 11. Juni 2010 gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Das deutsche Verbraucherkreditrecht wird damit umfassend geändert. Positiv vor allem für Bauherren, Haus- oder Wohnungskäufer, denn in Zukunft werden die Baufinanzierungsberatung noch transparenter und die Darlehensangebote noch besser zu vergleichen sein - auch europaweit. Dadurch kann der Kunde genau einschätzen, ob der Kredit seinen Bedürfnissen entspricht. Bereits vor Vertragsschluss erhalten Darlehensinteressierte künftig umfassende schriftliche Informationen über die wesentlichen Bestandteile des Darlehens, wie Konditionen, Entgelte, Nebenkosten und Provisionen. In der Werbung werden nun zudem neben dem Sollzins (früher Nominalzins) und dem Effektivzins auch alle Kosten wie etwa Bearbeitungs-, Abschluss- oder Kontogebühren genannt und in den Effektivzins eingerechnet. Die Werbung wird weiterhin ein repräsentatives Beispiel ausweisen, zu dem zwei Drittel aller Kunden in dieser oder geringerer Höhe einen Darlehensvertrag abschließen können. Eine weitere wichtige Neuerung ist der sogenannte Darlehensvermittlungsvertrag, der künftig verpflichtend sein wird. Damit haben Verbraucher eine eindeutige, rechtliche Absicherung gegenüber ihrem Baufinanzierungsberater bzw. -vermittler. Der Kunde weiß so am Ende wirklich, welches Angebot wie viel kostet und ob es seinen Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird.

Quelle: BS Baugeld Spezialisten AG /Aktion pro EIgenheim